Die Ultraleicht-Gruppe des LVL
Die UL-Gruppe des Luftsportverein Lüneburgs fliegt mit einer Ikarus C 42 B, die auch in der Ausbildung eingesetzt wird.
Was aber bedeutet Ultraleicht?
Ultraleicht bedeutet der Betrieb von „Luftsportgeräten“.
Da gibt es die verschiedensten Geräte. Unterschieden wird beim Ultraleichtflug zwischen Motorschirmen, Tragschraubern, gewichtskraftgesteuerten Fliegern, wie Drachen oder Trikes und aerodynamisch gesteuerten UL (Flugzeuge mit Höhen, -Quer und Seitenruder).
Ultraleicht Flugzeuge sind max. 2-sitzig und haben ein max. zulässiges Abfluggewicht von 472,5 kg. Außerdem besitzen in Deutschland zugelassene Luftsportgeräte (außer Tragschrauber) ein Rettungssystem. Das ist ein großer Fallschirm, der im Notfall mit einer Rakete raus geschossen wird und an dem das Flugzeug dann zu Boden schwebt.
Die Entwicklung der UL-Fliegerei
Seit vielen Jahren gibt es im Luftsportverein Lüneburg die Ultraleicht-Gruppe.
Die Zeiten haben sich stark geändert. Mit der Zeit kamen immer modernere und schnellere Ultraleichtflugzeuge auf den Markt. Es ist einfach eine Frage des Stil´s, der Lust und des Geldbeutels was man fliegen möchte.
Angefangen hat aber alles mit offenen Fliegern, so wie sich die meisten wohl die sogenannten „Ultraleicht“ Flugzeuge vorstellen.
Ultraleicht-Ausbildung
Der Luftsportverein Lüneburg bietet die Ausbildung zum UL-Piloten an. Unsere ehrenamtlich arbeitenden Fluglehrer vermitteln das nötige Wissen und Können, um die Sportpilotenlizenz zu erwerben.
Hier ein paar Hinweise für Interessierte:
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Mindestalter: 17 Jahre (min. 16 Jahre zu Beginn der Ausbildung)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Nachweis über Kursteilnahme für Lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Führerscheinkopie bei Ausstellung nach 1969
- Kopie des Personalausweises
- 2 Passfotos
Was darf ich alles Fliegen?
Die Sportpilotenlizenz berechtigt zum Führen von Luftsportgeräten, die ein maximales Abfluggewicht von 472,5kg nicht überschreiten dürfen.
Unterschieden wird zwischen:
- Motorschirmen
- Tragschraubern (Gyrocopter)
- gewichtskraftgesteuerten UL (Drachen, Trikes)
- aerodynamisch gesteurten UL
Aufgrund des maximalen Startgewicht von 472,5kg sind die Ultraleichtflugzeuge für maximal 2 Personen zugelassen. Um aber nach der bestandenen Prüfung einen Passagier mitnehmen zu dürfen, wird zusätzlich eine Passagierflugberechtigung verlangt.
Hierfür müssen insgesamt 5 Überlandflüge ( 3 x 50 km, 2 x 200 km mit Fluglehrer) absolviert werden. Der letzte 200 km Überlandflug kann der Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer sein.
Kontakt
Informier dich noch heute über eine Ultraleichtflugausbildung! Gerne beraten wir dich persönlich.
Ansprechpartner: Andreas Pietzsch (Tel: 0173 8149156)
Ikarus C 42 B
Ultraleicht | D-MXHB
Technische Daten der C42 B | |
---|---|
Leistung | 80 PS |
Reisegeschwindigkeit (75%) | 150 km/h |
Höchstgeschwindigkeit Vmax | 185 km/h |
Überziehgeschwindigkeit | 65 km/h |
Steiggeschwindigkeit (472,5 kg) | 5,0 m/s |
Spannweite | 9,45 m |
Länge | 6,38 m |
Höhe | 2,24 m |
Flügelfläche | 12,5 qm |
Leergewicht incl. Junkers Rettungssystem | 279,0 kg |
Max. Fluggewicht | 472,5 kg |
Zuladung | 193,5 kg |
Tankinhalt | 65 Liter |
Verbrauch Liter/Stunde | 10-13 |
Reichweite mit 65 Liter Tank | ca. 800 km |
Startrollstrecke (Gras) | 90-100 m |
Gleitzahl | 11 |